KOMPETENT UND ZUVERLÄSSIG
Unser Service für Sie
Fachgerechter Einbau
Durch unsere langjährigen Erfahrungen kennen wir uns mit den verschiedensten Torsystemen aus, bieten eine umfassende Beratung und bauen alle Bestandteile des Tores fachgerecht ein. Wir gewährleisten damit, dass Sie das zu Ihren Bedürfnissen passende Tor erhalten und alle Funktionen richtig nutzen können
Dadurch erhalten Sie auch die vollständige Gewährleistung des Herstellers
Ausbau und Entsorgung
Nach dem Ausbau eines alten Garagentores folgt die sachgemäße und umweltgerechte Entsorgung des Tores. Vor allem bei alten Holztoren ist zu beachten, dass diese nicht einfach als Feuerholz benutzt werden dürfen, da sie im Laufe der Zeit meist mehrmals gestrichen wurden. Auch bei alten Stahl-Garagentoren gilt, dass diese fachgerecht entsorgt werden müssen. Die eigenständige Entsorgung bei örtlichen Abfallentsorgungsbetrieben ist aufwendig und teuer. Wir übernehmen auch diesen Schritt für Sie und nehmen das alte Tor gleich nach dem Ausbau mit.
Regelmäßige Wartung
Auch Garagentore brauchen gelegentlich ein wenig Wartung, welche wir gern übernehmen.
Das regelmäßige Schmieren aller mechanischen Teile gehört zu den Wartungsaufgaben, auf die bei keinem Tor verzichtet werden sollte. Lager, Rollen und bewegliche Teile sollten immer ausreichend geschmiert laufen. Die regelmäßige Wartung von Sektionaltoren ist gesetzlich geregelt. In Europa existiert hierfür die Europäische Norm EN 13241-1. Darin ist festgelegt, dass Sektionaltore mit einem elektrischen Antrieb mindestens einmal im Jahr gewartet und die Schließkräfte ermittelt werden müssen.
Reparaturarbeiten
Reparaturen, Umrüstung und Antriebsmontage gehören ebenfalls zu unseren Leistungen. Durch unser weit verzweigtes Lieferantennetz können wir auch für viele andere Toranbieter Ersatzteile beschaffen.
UVV-Prüfung
Tore und Türen im gewerblichen Bereich müssen nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 -kraftbetätigte Türen und Toren- vor der ersten Inbetriebnahme von fachkundigen Personen geprüft werden. Anschließend ist mindestens einmal jährlich eine UVV-Prüfung durchzuführen.
Im privaten Bereich sind die UVV-Prüfungen für Tore nicht explizit vorgeschrieben. Bei einem Schadensfall wird die ASR A1.7 aber als Beschreibung der allgemeinen Verkehrssicherheit zur Beurteilung herangezogen. Diese jährliche UVV-Prüfung schützt nicht nur vor teuren Regressforderungen im Schadensfall, durch die regelmäßige Prüfung und Wartung wird die Betriebssicherheit erhöht und die Lebensdauer verlängert.
