KOMPETENT UND ZUVERLÄSSIG

Unser Service für Sie

Fachgerechter Einbau

Durch unsere langjährigen Erfahrungen kennen wir uns mit den verschiedensten Tor­systemen aus, bieten eine umfassende Beratung und bauen alle Bestandteile des Tores fachgerecht ein. Wir gewährleisten damit, dass Sie das zu Ihren Bedürfnissen passende Tor erhalten und alle Funktionen richtig nutzen können

Dadurch erhalten Sie auch die vollständige Gewährleistung des Herstellers


Ausbau und Entsorgung 

Nach dem Ausbau eines alten Garagentores folgt die sachgemäße und umweltgerechte Entsorgung des Tores. Vor allem bei alten Holztoren ist zu beachten, dass diese nicht einfach als Feuerholz benutzt werden dürfen, da sie im Laufe der Zeit meist mehrmals gestrichen wurden. Auch bei alten Stahl-Garagentoren gilt, dass diese fachgerecht entsorgt werden müssen. Die eigenständige Entsorgung bei örtlichen Abfallentsorgungsbetrieben ist aufwendig und teuer. Wir übernehmen auch diesen Schritt für Sie und nehmen das alte Tor gleich nach dem Ausbau mit.




Regelmäßige Wartung

Auch Garagentore brauchen gelegentlich ein wenig Wartung, welche wir gern übernehmen.
Das regelmäßige Schmieren aller mechanischen Teile gehört zu den Wartungsaufgaben, auf die bei keinem Tor verzichtet werden sollte. Lager, Rollen und bewegliche Teile sollten immer aus­reichend geschmiert laufen. Die regelmäßige Wartung von Sektional­toren ist gesetzlich geregelt. In Europa existiert hierfür die Europäische Norm EN 13241-1. Darin ist festgelegt, dass Sektional­tore mit einem elektrischen Antrieb mindestens einmal im Jahr gewartet und die Schließ­kräfte ermittelt werden müssen.


Reparaturarbeiten

Reparaturen, Umrüstung und Antriebs­montage ge­hören eben­falls zu unseren Leistungen. Durch unser weit verzweigtes Lieferanten­netz können wir auch für viele andere Tor­an­bieter Ersatz­teile beschaffen.



UVV-Prüfung

Tore und Türen im gewerblichen Bereich müssen nach der Arbeits­stätten­richt­linie ASR A1.7 -kraft­be­tätigte Türen und Toren- vor der ersten Inbetriebnahme von fachkundigen Personen geprüft werden. Anschließend ist mindestens einmal jährlich eine UVV-Prüfung durch­zu­führen.
Im privaten Bereich sind die UVV-Prüfungen für Tore nicht explizit vor­ge­schrieben. Bei einem Schadens­fall wird die ASR A1.7 aber als Be­schreibung der allgemeinen Ver­kehrs­sicher­heit zur Be­urteilung heran­ge­zogen. Diese jährliche UVV-Prüfung schützt nicht nur vor teuren Regress­forderungen im Schadens­fall, durch die regel­mä­ßi­ge Prüfung und Wartung wird die Betriebs­sicher­heit erhöht und die Lebens­dauer ver­längert.


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